Warum nicht jeder KI-Text automatisch betroffen ist und worauf Unternehmen, Selbstständige und Content-Ersteller jetzt achten sollten.

Neue Regeln für KI Inhalte, wann eine Kennzeichnung erforderlich wird

Þ28 Juli 2026, 10:20
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Lesezeit: 4,5 min
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Zusammenfassung
Mit dem Inkrafttreten neuer Transparenzpflichten müssen bestimmte KI-Inhalte gekennzeichnet werden. Viele befürchten nun, sämtliche mit ChatGPT oder anderen KI-Systemen erstellten Inhalte markieren zu müssen. Entscheidender sind die Art des Inhalts, sowie das Risiko einer möglichen Täuschung. Dieser Artikel erklärt, welche Inhalte betroffen sind, was ein Deepfake ist und welche Bedeutung die Kennzeichnungspflicht für LinkedIn, Websites und den Unternehmensalltag hat.

Warum die neue KI Kennzeichnungspflicht eingeführt wurde

Mit dem europäischen AI Act verfolgt die Europäische Union ein klares Ziel. Nutzer sollen künftig erkennen können, wann Inhalte ganz oder teilweise durch künstliche Intelligenz erzeugt oder verändert wurden. Dabei geht es vor allem um Transparenz. 

Die Einführung der Kennzeichnungspflicht bedeutet jedoch nicht, dass künftig jeder Text, jedes Bild oder jede Präsentation automatisch einen Hinweis tragen muss.

Welche Inhalte unterliegen der Kennzeichnungspflicht?

Die Kennzeichnungspflicht richtet sich vor allem an Inhalte, bei denen Nutzer erkennen sollen, dass künstliche Intelligenz bei der Erstellung oder Bearbeitung verwendet wurde.

Dazu gehören insbesondere:

KI Chatbots, wenn Nutzer nicht erkennen können, dass sie mit einer KI kommunizieren.

Deepfakes, also täuschend echte Bilder, Videos oder Audiodateien.

Bestimmte KI Inhalte zu Themen von öffentlichem Interesse, sofern sie nicht ausreichend geprüft oder redaktionell verantwortet werden.

Emotionserkennung und biometrische KI Systeme, wenn sie im vorgesehenen Anwendungsbereich eingesetzt werden.

Muss ich jetzt jeden KI Text kennzeichnen?

Nein. Allein die Nutzung von ChatGPT oder einer anderen KI führt nicht automatisch zur Kennzeichnungspflicht. Wer einen Text selbst prüft, fachlich überarbeitet, ergänzt und die inhaltliche Verantwortung übernimmt, muss ihn in vielen Fällen nicht als KI-Inhalt kennzeichnen. 

Gilt die KI Kennzeichnungspflicht auch für LinkedIn?

Diese Frage beschäftigt derzeit besonders viele Unternehmen. Schließlich entstehen heute zahlreiche Beiträge mit Unterstützung von ChatGPT oder vergleichbaren Systemen.

Ja, die Kennzeichnungspflicht kann auch für LinkedIn gelten. Allerdings nicht automatisch.

Wer zum Beispiel ChatGPT als Schreibassistent nutzt, den Beitrag anschließend überarbeitet, ergänzt und den Inhalt selbst verantwortet, muss den Beitrag meistens nicht kennzeichnen.

Anders sieht es aus, wenn fotorealistische KI Bilder, manipulierte Videos oder täuschend echte Darstellungen veröffentlicht werden. Hier kann eine Kennzeichnung erforderlich sein, damit Leser erkennen können, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder verändert wurde.

Deepfake oder normales KI Bild. Wo liegt der Unterschied?

Viele Menschen verwenden beide Begriffe inzwischen synonym. Juristisch und technisch besteht jedoch ein deutlicher Unterschied.

Ein normales KI Bild entsteht vollständig oder teilweise mithilfe künstlicher Intelligenz. Es zeigt beispielsweise eine Fantasielandschaft, ein abstraktes Motiv oder eine frei erfundene Person. Solche Bilder sollen keine reale Situation vortäuschen.

Bei einem Deepfake werden echte Personen, Orte oder Ereignisse so realistisch dargestellt oder verändert, dass der Eindruck einer authentischen Aufnahme entstehen kann.

Damit ein KI Inhalt als Deepfake gilt, spielen mehrere Kriterien eine Rolle:

Es wird eine echte oder glaubwürdig existierende Person dargestellt.

Der Inhalt wirkt täuschend echt.

Der Eindruck einer echten Aufnahme kann entstehen.

Warum der Einzelfall entscheidend bleibt

Viele rechtliche Vorgaben rund um künstliche Intelligenz lassen sich nicht mit einem einfachen Ja oder Nein beantworten. Maßgeblich ist immer der konkrete Fall des jeweiligen Inhalts.

Dabei spielen unter anderem diese Fragen eine Rolle:

  • Wer veröffentlicht den Inhalt?
  • Welchen Zweck verfolgt er? 
  • Kann der Inhalt andere Personen täuschen?
  • Wurde der Inhalt redaktionell geprüft?
  • Übernimmt eine natürliche Person die Verantwortung?

Gerade Unternehmen sollten deshalb ihre internen Prozesse überprüfen. Wer KI regelmäßig für Marketing, Social Media oder Unternehmenskommunikation nutzt, profitiert von klaren Richtlinien und dokumentierten Freigabeprozessen.

Fazit: Nicht jede KI Nutzung führt automatisch zur Kennzeichnungspflicht

Seit dem 2. August gelten neue Transparenzpflichten für bestimmte KI Anwendungen. Daraus entsteht jedoch keine allgemeine Verpflichtung, jeden mit ChatGPT erstellten Text zu kennzeichnen.

Entscheidend bleibt, ob ein Inhalt geeignet ist, Menschen über seine Entstehung oder Echtheit zu täuschen. Wer KI verantwortungsvoll nutzt, Inhalte prüft und transparent arbeitet, erfüllt häufig die wesentlichen Anforderungen.

Gesetzliche Vorgaben können sich ändern, es lohnt sich , die eigenen Inhalte regelmäßig zu überprüfen und aktuelle Entwicklungen im Blick zu behalten.

Muss ich jeden LinkedIn Beitrag mit KI kennzeichnen?

Nein. Wird ein Beitrag mit Unterstützung einer KI erstellt, anschließend aber fachlich geprüft, überarbeitet und verantwortet, besteht häufig keine Kennzeichnungspflicht.

Sind alle KI Bilder automatisch Deepfakes?

Nein. Ein Deepfake liegt erst dann vor, wenn reale Personen, Orte oder Ereignisse täuschend echt dargestellt oder manipuliert werden und dadurch der Eindruck einer echten Aufnahme entstehen kann.

Gilt die Kennzeichnungspflicht auch für Unternehmen?

Ja, grundsätzlich können auch Unternehmen betroffen sein. Ob tatsächlich eine Kennzeichnung erforderlich ist, hängt jedoch von der jeweiligen Nutzung und dem konkreten Inhalt ab.

Sind mit ChatGPT geschriebene Website Texte kennzeichnungspflichtig?

In vielen Fällen nicht. Werden die Texte fachlich geprüft, angepasst und die Verantwortung durch den Betreiber übernommen, besteht häufig keine automatische Kennzeichnungspflicht.

Stand: 3. August 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

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Autor: mh
Text KI-HR
Bild KI-HR

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