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Das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz - Ist mein Unternehmen betroffen und was bedeutet das überhaupt?

Þ12 Mai 2025, 12:37
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Lesezeit: 4 min
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Barrierefreiheitsstaerkungsgesetz_was_aendert_sich?
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz was ändert sich?

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Ursprünglich ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, ein deutsches Gesetz, dass bereits 2021 in Kraft getreten ist. Es dient dazu die EU-Richtlinien über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act) umzusetzen. Ziel ist es Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen einen deutlich verbesserten Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen zu verschaffen - insbesondere im Internet.

Das Gesetz gibt Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit vor, dies beinhaltet die Gestaltung von Websites, Apps und digitalen Services, so dass diese für alle Menschen, egal ob mit oder ohne Einschränkung, gleichermaßen zugänglich und nutzbar sind.

Wenn Sie sich frühzeitig mit der Einhaltungen des BFSG beschäfftigen, können Sie nicht nur Strafen abwenden, sondern sich auch einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Ihrer Konkurrenz verschaffen. Prüfen Sie also jetzt, ob Sie vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen sind und agieren Sie zeitnah.

Für wen ist das Gesetz verpflichtend?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz richtet sich an bestimmte private Wirtschaftsakteure und öffentliche Stellen.
Hierbei ist immer eine individuelle Abwägung erforderlich.

Insbesondere gelten allerdings folgende Gruppen als betroffen:
E-Commerce-Unternehmen
(Online-Shops, digitale Verkaufsplattformen)
Banken und Finanzdienstleister (Online-Banking-Angebote)
Mobilfunkanbieter und Telekommunikationsdienste
Unternehmen, die E-Books oder digitale Lesegeräte vertreiben
Buchungssysteme und Reiseportale
Ticketdienste (z. B. für Veranstaltungen oder Transport)

Wer ist nicht davon betroffen?
Generell sind kleine Unternehmen mit einer Mitarbeiteranzahl unter zehn Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von unter 2 Millionen Euro ausgenommen. Diese Ausnahme gilt allerdings nur, sofern die oben genannten Bedingungen erfüllt sind. Durch diese Einschränkung soll vermieden werden, dass kleine Betriebe überfordert sind. 

Weiterhin sind private Webseiten ohne kommerzielle Nutzungsabsicht, wie etwa eine Blog von diesem Gesetz nicht betroffen.

Was sollte ich als Geschäftsführer einer Firma jetzt tun?
Sollten Sie der Meinung sein, dass Ihr Unternehmen betroffen ist, sollten Sie jetzt aktiv werden. Sollten Sie dazu verpflichtet sein und sich dennoch nicht an die Umsetzung halten, drohen hohe Bußgelder und rechtliche Konsequenzen. Zuständige Behörden sind in der Pflicht die Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zu prüfen und bei Verstößen entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Warum ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wichtig?
Nicht nur die Inklusion von Menschen mit Einschränkungen sind ein Vorteil bei Einhaltung. Laut Studien profitieren von der Einhaltung auch ältere Menschen oder Menschen mit temporären Einschränkungen, dass kann ein Wettbewerbsvorteil sein. Außerdem kann sich die Einhaltung durch erhöhte Reichweite und Nutzerfreundlichkeit auf SEO und Conversion Rates positiv auswirken.

Wie gelingt die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in der Praxis?
Für viele Unternehmen stellt sich die Frage, wie die gesetzlichen Anforderungen konkret erfüllt werden können. Der erste Schritt ist eine umfassende Bestandsaufnahme: Welche digitalen Angebote bestehen bereits und wo gibt es Barrieren für Nutzer mit Einschränkungen? Anschließend sollten barrierefreie Designprinzipien konsequent umgesetzt werden – hierzu gehören unter anderem alternative Textbeschreibungen für Bilder, kontrastreiche Farbschemata, klare Navigationsstrukturen und die Kompatibilität mit Screenreadern. Zusätzlich empfiehlt es sich, regelmäßige Usability-Tests mit betroffenen Nutzergruppen durchzuführen. So lassen sich Schwachstellen frühzeitig erkennen und gezielt verbessern. Experten für digitale Barrierefreiheit oder spezialisierte Agenturen können hierbei wertvolle Unterstützung leisten.

Ein weiterer zentraler Punkt ist die Schulung der Mitarbeitenden. Entwickler, Content-Manager und Designer sollten für das Thema sensibilisiert und mit den relevanten Richtlinien (wie der EN 301 549 oder WCAG 2.1) vertraut gemacht werden. Nur so kann Barrierefreiheit als fester Bestandteil des digitalen Entwicklungsprozesses verankert werden.

Auch technische Aspekte wie die Einhaltung semantisch korrekter HTML-Strukturen, barrierefreie PDF-Dokumente oder die Bereitstellung von Untertiteln und Audiodeskriptionen für Videos spielen eine große Rolle. Dabei sollte Barrierefreiheit nicht als einmaliges Projekt, sondern als kontinuierlicher Prozess verstanden werden, der mit jeder neuen Funktion oder Veröffentlichung bedacht wird.

Zudem kann es sinnvoll sein, Barrierefreiheit von Anfang an in den Ausschreibungen und Lastenheften zu verankern, um so bereits bei der Entwicklung neuer Produkte und Services gesetzeskonform zu agieren. Eine enge Zusammenarbeit zwischen internen Teams und externen Spezialisten sorgt für reibungslose Abläufe und minimiert spätere Korrekturen.

Letztlich profitieren nicht nur Menschen mit Einschränkungen von diesen Maßnahmen. Barrierefreie digitale Angebote verbessern die allgemeine Nutzererfahrung für alle Kundengruppen – und wirken sich positiv auf Reichweite, Image und Umsatz aus.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist ein essenzieller und sehr wichtiger Schritt hin zu mehr digitaler Inklusion und gesellschaftlicher Teilhabe für Menschen mit Einschränkungen. Für Unternehmen bedeutet es vor allem eins: Jetzt handeln und nutzerfreundliche und gesetzeskonforme Lösung bereitstellen.
Wer das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz frühzeitig umsetzt, stärkt nicht nur seine Marke, sondern profitiert auch langfristig wirtschaftlich.

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