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Zugriff auf personenbezogene Daten: nur dokumentiert und kontrolliert.
Besonders der externe Datenschutzbeauftragte steht in der Pflicht, alle Verfahren ordnungsgemäß zu dokumentieren.
Da jederzeit eine Anfrage von Betroffenen dem externen Verfahrensverzeichnis erfolgen kann, hat der Datenschutzbeauftragte (extern oder intern bestellt) nach §4g BDSG dieses öffentlich zu machen.
Anbieter | fotolia.com |
Bild-Nr. | 40189008 |
Lizenzart | Standardlizenz |
Urhebervermerk | SmudgeChris |
Eingesetzt unter | https://www.use-media.com/cms-cloud-sicherheit-und-schatten-it |