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Essenzielle Cookies – Dünnes Eis

DSGVO wie auch aus dem TTDSG

Þ22 Dezember 2022, 18:10
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Lesezeit: 2 min
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Essenzielle Cookies - Dünnes Eis
Essenzielle Cookies - Dünnes Eis

Insgesamt spielen Cookies eine wichtige Rolle bei der Ermöglichung einer effektiven und effizienten Navigation und Nutzung von Websites durch Benutzer.

Jedoch sollte man genau beobachten, welche Cookies wirklich notwendig sind, um datenschutzkonform zu arbeiten.

Geschäftsführer steht immer in der Haftung
Wichtig zu verstehen ist es, dass sie, wenn Sie Essentials, also Cookies oder sonstige Technologien, die zwingend für die Funktion Ihrer Webseite erforderlich sind, falsch deklarieren, nicht nur gegen geltende Datenschutzbestimmungen verstoßen, sondern automatisch auch gegen das Wettbewerbsrecht.

Dies geschieht oftmals sogar ohne, dass der Inhaber (Unternehmer) der Seite sich dessen bewusst ist. Verschaffen Sie sich Klarheit, sprechen Sie Ihre Agentur an und nehmen Sie sie gegebenenfalls mit in die Haftung.

 

Was sind „Essenzielle Cookies“?
Essenzielle Cookies – auch als unbedingt notwendige Cookies bekannt – , sind die Art von Cookies oder Technologien, die für den reibungslosen Betrieb einer Website „unbedingt erforderlich“ sind.

Diese Cookies ermöglichen es den Benutzern, eine Website zu navigieren und deren Funktionen zu nutzen, wie das Ausfüllen von Formularen oder das Hinzufügen von Artikeln zum Warenkorb. Ohne essenzielle Cookies wären diese Funktionen nicht möglich.

Essenzielle Cookies werden in der Regel von der Website selbst gesetzt und werden nicht verwendet, um die Aktivitäten der Benutzer zu verfolgen oder persönliche Informationen zu sammeln. Sie sind in der Regel kurzlebig, das heißt, sie laufen zeitnah ab und werden vom Gerät des Benutzers gelöscht, sobald der Benutzer den Browser schließt.

Es ist wichtig zu beachten, dass essenzielle Cookies erst dann gesetzt werden dürfen, wenn der Benutzer einen solchen Dienst, den Sie auf Ihrer Webseite anbieten, aktiv nutzt („anfordert“). Nur dann benötigen Sie keine Einwilligung des Benutzers zum Setzen des Cookies. Die Erlaubnis für den Einsatz ergibt sich aus der DSGVO wie auch aus dem TTDSG.

Leistungs- oder Tracking-Cookies

Im Gegensatz dazu werden nicht essenzielle Cookies, auch als Leistungs- (Analyse) oder Tracking-/Marketing-Cookies bekannt, verwendet, um Informationen darüber zu sammeln, wie Benutzer mit einer Website interagieren, und können von der Website oder von Drittanbietern gesetzt werden. Diese Cookies haben in der Regel eine längere Lebensdauer und können z. B. verwendet werden, um die Erfahrung eines Benutzers auf einer Website anzupassen oder zielgerichtete Werbung zu schalten. Nicht essenzielle Cookies erfordern immer die ausdrückliche und informierte Einwilligung des Benutzers, bevor sie gesetzt werden dürfen. Wichtig: Verarbeitungen, die auf der Grundlage von Einwilligungen stattfinden, müssen jederzeit widerrufbar sein. Darauf muss bereits bei Einholung der Einwilligung hingewiesen werden und es muss sichergestellt sein, dass die Webseite Widerrufe auch technisch umsetzen kann.

Obwohl Leistungs- oder Tracking-Cookies nicht essenziell sind, werden von vielen Webseitenbetreibern oder Agenturen Cookies wie Google Analytics oder der Google TagManager als essenziell betrachtet und deklariert und schon vor der Zustimmung durch den Nutzer automatisch aktiviert. 

Dies ist definitiv nicht zulässig und kann sehr teuer werden.

 

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Autor: ms / tj /mje

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